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Ferienjobs vermitteln nützliche Erfahrungen in der Arbeitswelt und bessern das Taschengeld auf. Man sollte aber darauf achten, dass die Schule nicht zu kurz kommt und auch die Ferienzeit nicht komplett für den Job geopfert wird.
Was ist erlaubt?
Unter 15 Jahren ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen verboten. Ausnahme: Schüler ab 13 Jahren können mit Einwilligung der Eltern stundenweise eine leichte und altersgerechte Beschäftigung ausüben, z.B. Nachhilfe geben, Werbung verteilen, bei der Gartenarbeit helfen.
Zwischen 15 und 18 Jahren dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden täglich und in der Woche max. 40 Stunden arbeiten. Das gilt allerdings nicht, wenn man noch zur Schule geht und Schulpflicht besteht. Dann ist der Ferienjob auf höchstens vier Wochen während der Schulferien begrenzt. Minderjährige dürfen nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends einer Beschäftigung nachgehen (Gaststättengewerbe: über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr arbeiten).
Wie findet man einen Ferienjob?
Wer einen gut bezahlten und interessanten Ferienjob will, sollte Eigeninitiative entwickeln: Kontakte der Eltern nutzen, in der Familie und im Bekanntenkreis nachfragen und die Firmen in der näheren Umgebung ansprechen.
Wenn diese Suche nichts gebracht hat, zunächst die Job- bzw. Ferienjobbörsen im Internet nutzen. Einige Portale für Ferienjobs bieten inzwischen eine regionale Auswahl, so dass man seine Suche leicht einschränken kann. Außerdem kann auch ein Besuch bei der Agentur für Arbeit hilfreich sein.
Was ist unbedingt zu klären?
- Um welche Tätigkeit handelt es sich genau?
- Wie viel Lohn gibt es? Wann wird der Lohn auf mein Konto überwiesen?
- Wie viel muss ich für Verpflegung und Fahrtkosten einkalkulieren?
Achtung: Bei Jobs, die in manchen Zeitungsanzeigen angepriesen werden, ist Vorsicht geboten. Denn oft stecken hinter den Anzeigen Abzocker, die beispielsweise nur über teuere Telefonnummern zu erreichen sind. Unseriöse Anzeigen sind meist daran zu erkennen, dass sie keine konkreten Jobangaben enthalten.
Weitere Informationen:
Jobbörsen: www.ferienjobs4you.de, www.schuelerjobs.de.
Broschüre: Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone. Kostenlose Broschüre. Bestellnummer A 630, hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Referat Information, Postfach 500, 53105 Bonn , Tel.: 0180-5151510



